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Das Bild zeigt eine rechte Hand, die weiße Kreide hält, und eine dunkle Tafel, auf die die Struktur eines Netzwerks mit der Kreide gezeichnet wird.

Kooperation

Der Kinderschutz an der Charité – Universitätsmedizin Berlin informiert an dieser Stelle über seine Zusammenarbeit

  • innerhalb der Charité und
  • außerhalb der Charité.

Sie befinden sich hier:

Interdisziplinäre und interinstitutionelle Kooperation im Kinderschutz

Kinderschutz funktioniert, so zeigt es sich in der Praxis, nicht ohne Kooperation. Im Klinikalltag

  • fängt dies bei der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen innerhalb der Charité an,
  • setzt sich bei den Bemühungen der Kinderschutzgruppe um eine gute Kooperation mit den Eltern fort und
  • mündet in der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen.

Wozu Kooperation?

Innerhalb der Charité ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit wichtig, um tragfähige Entscheidungen treffen und angemessen handeln zu können. Dabei geht es der Kinderschutzgruppe darum,

  • Diagnosen sicher stellen zu können,
  • betroffene und gefährdete Kinder schützen und
  • Familien helfen zu können.

Familien, in denen es zu Vernachlässigung oder Gewalt kommt, brauchen oft längerfristige nicht-medizinische Hilfen.

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin kann solche Hilfen nicht gewährleisten. Gleiches gilt für den kurzfristig oft nötigen Schutz betroffener Kinder durch Inobhutnahmen.

Um Schutz und Hilfen gewährleisten zu können, muss die Kinderschutzgruppe daher mit anderen Einrichtungen, insbesondere den Jugend- und Gesundheitsämtern, zusammenarbeiten.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Charité

Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch sind schwerwiegende Beeinträchtigungen im Leben eines Kindes oder Jugendlichen, manchmal sind sie lebensbedrohlich. Es ist wichtig, diese zu erkennen, um weitere Misshandlungen verhindern zu können.

Gleichzeitig ist der Verdacht, Eltern würden ihr Kind misshandeln, vernachlässigen oder missbrauchen schwerwiegend: Oft ist es schwer für Eltern, zuzugeben, dass sie ihrem Kind Gewalt angetan haben.

Bevor die Mitglieder der Kinderschutzgruppe der Charité weitere Schritte unternimmt, müssen sie ihren Verdacht sicher untermauern und den Hilfebedarf von Familien gut begründen können: Niemandem soll etwas Falsches unterstellt werden. Zugleich soll kein betroffenes oder gefährdetes Kind übersehen werden.

Um genau und angemessen handeln zu können, müssen unterschiedliche Berufsgruppen innerhalb der Charité eng zusammenarbeiten. Dazu gehören Pflegekräfte, Sozialarbeiterinnen, Ärzte und Ärztinnen unterschiedlicher Fachrichtungen wie unter anderem

  • Kinder- und Jugendmedizin,
  • Geburtshilfe,
  • Kinderradiologie,
  • Kinderneurologie und Kinderchirurgie,

Kinder- und Jugendpsychiater und Psychologen. Nur gemeinsam sind tragfähige Entscheidungen möglich: um Kinder zu schützen und Eltern zu helfen.

Kooperationspartner außerhalb der Charité

Die wichtigsten Kooperationspartner der Kinderschutzgruppe stellen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste (KJGD) der Gesundheitsämter sowie die Jugendämter dar.

Die Jugendämter sind Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern mit familiären Problemen. Gleichzeitig übernehmen sie eine Schutzfunktion gegenüber Kindern. Das Spektrum der angebotenen Unterstützung beziehungsweise Maßnahmen reicht

  • von Erziehungsberatung
  • über sozialpädagogische Familienhilfen
  • bis hin zu betreuten Wohnformen für Kinder, Jugendliche oder Familien.

Wenn der Schutz eines Kindes innerhalb der Familie nicht gewährleistet werden kann, hat das Jugendamt die Möglichkeit, Kinder vorübergehend in Obhut zu nehmen.

Beim KJGD können sich Kinder, Jugendliche und Eltern zu gesundheitlichen und sozialen Fragen rund um Kind und Familie beraten lassen. Dort bekommen Eltern und Menschen, die es werden wollen, Informationen zu

  • finanziellen Zuwendungen und
  • Fördermöglichkeiten für Familien,
  • Kita- und Schulbesuch,
  • die Entwicklung ihres Kindes,
  • Impfungen,
  • Ernährung und
  • Erziehungsproblemen usw.

In Ausnahmefällen kooperiert die Kinderschutzgruppe darüber hinaus mit Familiengerichten und der Polizei, insbesondere dem Fachdezernat "Gewaltdelikte an Schutzbefohlenen und Kindern" des LKA.

Kooperationsvereinbarung

Seit 2008 hat die Charité – Universitätsmedizin Berlin Kooperationsvereinbarungen mit den Jugend- und Gesundheitsämtern unterschiedlicher Bezirke geschlossen. Pioniere waren dabei die Kollegen und Kolleginnen des Bezirks Mitte.

Im Jahr 2009 sind die Bezirke Reinickendorf sowie Charlottenburg-Wilmersdorf hinzugekommen, im Juli 2010 der Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Zur Zeit werden alle Kooperationsverträge aktualisiert anlässlich der Hinzunahme eines neuen Kooperationspartners, Jugendamt Lichtenberg.

Die Kooperationsvereinbarungen regeln die fallbezogene Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen

  • der Charité,
  • den Jugendämtern und
  • den Gesundheitsämtern.

Die vereinbarten Handlungsabläufe, Kommunikationswege und Ansprechpartner erhöhen die Handlungssicherheit aller Kooperationspartner und leisten damit einen Beitrag dazu, Kinder effektiv zu schützen und Familien adäquat zu helfen.

Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Bezirken sind geplant.

Links

Nachfolgend sind Links aufgeführt zu Berliner Ansprechpartnern für Kinder, Eltern und Menschen, die sich um Kinder sorgen: Bitte klicken, um die jeweilige Liste zu öffnen.

Berliner Schreiambulanzen

Manche Kinder sind in den ersten Monaten sehr unruhig, schreien viel, manchmal über Stunden. Für Eltern kann dies extrem belastend sein: Sie sind erschöpft, hilflos, am Ende ihrer Kräfte und ihrer Geduld.

In Schreiambulanzen werden Eltern dabei unterstützt, zu neuer Kraft zu finden und wieder Ideen zu entwickeln, wie sie ihren Kindern dabei helfen können, zur Ruhe zu kommen. 

Schreibabyambulanz

Kindernotdienst, Jugendnotdienst und Mädchennotdienst

Die Notdienste beraten Kinder und Jugendliche, Eltern und Menschen, die sich um Kinder Sorgen:

  • Der Kindernotdienst ist zuständig für Kinder von null bis 13 Jahren,
  • der Jugendnotdienst berät Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und
  • der Mädchennotdienst betreut Mädchen von zwölf bis 21 Jahren.

Die Notdienste bieten an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag schnelle und unbürokratische Hilfe an. Neben telefonischer und persönlicher Beratung ist auch Krisenintervention vor Ort möglich. Wenn nötig, können Kinder und Jugendliche in Obhut genommen werden und beispielsweise kurzfristig in den Wohngruppen der Notdienste aufgenommen werden.

Der Kinder-, Jugend- und Mädchennotdienst berät Kinder, Jugendliche und Familien aus allen Berliner Bezirken.

Kindernotdienst
Gitschiner Straße 48/49
10969 Berlin
U-Bahnhof Prinzenstraße

+49 30 61 00 61

Jugendnotdienst Berlin
Mindener Straße 14
10589 Berlin
U-Bahnof Mierendorffplatz / S-Bahnhof Jungfernheide

+49 30 61 00 62

Mädchennotdienst
Mindener Straße 14
10589 Berlin
U-Bahnof Mierendorffplatz / S-Bahnhof Jungfernheide

+49 30 61 00 63

Kinderschutzportal auf www.berlin.de

Das Land Berlin informiert zu Kindergesundheit und Kinderschutz.

Neben dem Berliner Kinderschutzgesetz sowie den Aufgaben und Zielen des KJGD stellt das Land Berlin eine Liste von Ansprechpartnern und Beratungsstellen bereit.

Berliner Krisendienst

Der Berliner Krisendienst hilft Menschen in akuten Krisen. Der Krisendienst steht an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Regionale Standorte:

  • Charlottenburg: Horstweg 2, 14059 Berlin

+ 49 30 390 63 20

  • Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte: Krausnickstraße 12a, 10115 Berlin

+49 30 390 63 10

  • Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf: Irenenstraße 21 A, 10317 Berlin

+49 30 390 63 70

  • Neukölln: Karl-Marx-Straße 23, 12043 Berlin

+49 30 390 63 90

  • Pankow: Mühlenstraße 48, 13187 Berlin

+49 30 390 63 40

  • Reinickendorf: Berliner Straße 25, 13507 Berlin

+49 30 390 63 50

  • Spandau: Charlottenstraße 13, 13597 Berlin

+49 30 390 63 30

  • Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf: Albrechtstraße 7, 12165 Berlin

+49 30 390 63 60

  • Treptow-Köpenick: Spreestraße 6, 12439 Berlin

+49 30 390 63 80

Wie Sie den Kinderschutz an der Charité unterstützen können

Für Supervision, Fortbildungen und einzelne Projekte ist der Kinderschutz auf Spenden angewiesen. Sollten Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen, freuen wir uns über eine Spende auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: Charité – Universitätsmedizin Berlin

Verwendungszweck: Innenauftrag 61500508 "Spende Kinderschutz an der Charité"

IBAN: DE68 1007 0000 0592 9799 00

BIC: DEUTDEBBXXX

Kreditinstitut: Deutsche Bank Berlin